Seit 22.02.2008 sind die Begriffe LithoFoam (Eintragungsnummer 307 76 211.4 / 01) und LithoPore (307 76 212.2 / 01) eingetragene Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Dies ist der Beginn eines umfassenden Schutzes der beiden Begriffe in den maßgeblichen Bereichen der Bauindustrie.
Die unrechtmäßige Nutzung der beiden Marken durch Trittbettfahrer kann nun durch die Eintragung besser verfolgt und unterbunden werden.






